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  • 30.01.2020 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Mandat nach Terminierung niedergelegt: Ladung bleibt wirksam

    | Hat der Anwalt eine Ladung erhalten und legt er das Mandat noch vor dem Gerichtstermin nieder, darf das Gericht trotzdem verhandeln und entscheiden, so das OVG NRW (28.10.19, 9 A 1366/19.A, Abruf-Nr. 213575 ). Dass der Anwalt seinen Mandanten zuvor nicht erreicht hat, spielt dabei keine Rolle. Der Mandant muss auch nicht noch einmal erneut geladen werden. |