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  • 30.01.2020 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Mandat nach Terminierung niedergelegt: Ladung bleibt wirksam

    Hat der Anwalt eine Ladung erhalten und legt er das Mandat noch vor dem Gerichtstermin nieder, darf das Gericht trotzdem verhandeln und entscheiden, so das OVG NRW (28.10.19, 9 A 1366/19.A, Abruf-Nr. 213575 ). Dass der Anwalt seinen Mandanten zuvor nicht erreicht hat, spielt dabei keine Rolle. Der Mandant muss auch nicht noch einmal erneut geladen werden.