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  • 03.06.2021 · Fachbeitrag · Schriftform

    Formale Anforderungen an die anwaltliche Unterschrift auf einer Berufungsschrift

    | Eine ordnungsgemäße Unterschrift muss laut BGH einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug mit individuellen, charakteristischen und die Nachahmung erschwerenden Merkmalen haben. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein, aber die Wiedergabe des Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lassen. Eine nur flüchtige und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnete Unterschrift schadet nicht. |