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  • · Fachbeitrag · Rechtschreibung: Hätten Sie es gewusst?

    Teil 2: Lautähnlichkeiten d oder t oder sogar z?

    von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht

    | Im zweiten Teil der AK-Orthografieserie geht es um die Lautgruppe d ‒ t ‒ z. Meistens fällt die Entscheidung leicht, welcher der drei Buchstaben korrekt ist. Doch manchmal ist die Lage auch knifflig, und das ausgerechnet bei wichtigen (juristischen) Wörtern. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen zunächst, wie Sie mit einem einfachen Trick die richtige Wahl zwischen d und t treffen. Im Anschluss geht es um einige typische Fehlerquellen, die regelmäßig besondere Schwierigkeiten bereiten. Abschließend erfahren Sie, wann Sie ein t durch ein z ersetzen dürfen. |

    1. d oder t am Wortende

    Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass d und t am Ende eines Wortes im Deutschen völlig gleich (hart) ausgesprochen werden? Wer im Zweifel ist, ob solche Wörter mit -t oder mit -d am Ende geschrieben werden, findet die Lösung, indem er das jeweilige Wort verlängert oder ein verwandtes Wort zum Vergleich hernimmt.

     

    • Beispiele: Verlängern oder Vergleichen hilft für das Wortende d oder t
    • die Grundschuld/Schuld ‒ Mehrzahl: die Schulden oder verwandt: schuldig
    • der Mahnbescheid ‒ Mehrzahl: die Bescheide
    • Güterstand ‒ Mehrzahl: die Güterstände
    • der Halt ‒ verwandt: halten
    • das Entgelt ‒ Mehrzahl: die Entgelte oder verwandt: entgelten
    • das Geld ‒ Mehrzahl: die Gelder
    • der Grad ‒ Mehrzahl: die Grade