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  • · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe

    Mut zur Lücke: Gericht darf Bogen nicht überspannen

    | Häufig kämpfen Anwälte darum, dass ihre Mandanten PKH erhalten. Mitunter sind die PKH-Formulare tatsächlich unvollständig ausgefüllt, es fehlen Unterschriften oder die Angaben im Antrag sind widersprüchlich. Gerichte müssen aber bei der Ablehnung ein gesundes Maß halten: Schließen beigefügte Anlagen etwaige Lücken im PKH-Antrag oder wird auf Unterlagen aus früheren Rechtszügen verwiesen, muss ein Gericht damit zufrieden sein (BVerfG 23.3.22, 2 BvR 1514/21, Abruf-Nr. 229981 ). |

     

    Stellen sich, wie im zugrunde liegenden Fall, die Vermögensverhältnisse nicht einfach und transparent dar oder sind unterschiedliche Verpflichtungen und Beträge nicht ganz klar, muss das Gericht zunächst nachfragen. Das BVerfG betont zudem, dass bei einem PKH-Antrag auf Bescheinigungen und Erklärungen eines früheren Rechtszugs verwiesen werden kann, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers unverändert sind. In diesem Fall muss der PKH-Antrag allerdings den ausdrücklichen Hinweis an das Gericht enthalten, dass sich an den Verhältnissen nichts geändert hat.

     

    (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)