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  • 07.05.2018 · Nachricht · Mandatsende

    Beim Anspruch auf Herausgabe der Handakten gilt die Regelverjährung

    | Die Fälle, in denen nach Beendigung des Verfahrens um die Herausgabe der Handakte gestritten wird, kommen in der Praxis öfter vor. So auch in einem Verfahren, das jetzt durch das LG Frankfurt a. M. beendet worden ist. Das LG hat den Anspruch des Mandanten auf Herausgabe der Handakte als verjährt angesehen. |