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  • 06.09.2016 · Fachbeitrag · Mandanteninformation

    Videoüberwachung darf nur eigenes Grundstück erfassen

    | Viele Mandanten denken nicht daran, dass sie leicht gegen ein Gesetz verstoßen, wenn sie Kameras an den Hausfassaden ihres Eigenheims installieren. Daher sollten Sie Ihre Mandanten darauf hinweisen, dass sich die Videoüberwachung auf das eigene Grundstück beschränken muss. |