· Fachbeitrag · Leserforum
beA: Was ist bei einem Kanzleiwechsel zu tun?
| FRAGE: C ist angestellte Anwältin in der Sozietät B. Sie zieht mit ihrem Lebensgefährten in die 200 km entfernte Stadt D. Dort fängt sie bei der neuen Kanzlei A an. C fragt, was sie bei dem Kanzleiwechsel im Zusammenhang mit dem beA beachten muss. |
ANTWORT von Ilona Cosack (Mainz): Das beA ist ein persönliches beA, d. h., C nimmt ihre beA-Karte in die neue Kanzlei mit. Sollten noch Vertreter in der Kanzlei B Zugriff auf das beA haben, muss sie die Vertreterrolle und die dazugehörigen Rechte löschen (Einstellungen > Benutzerverwaltung > Rechte & Rollen verwalten > Recht/Rolle entziehen). Das gilt auch für den Zugang von Mitarbeitern von B mittels beA-Mitarbeitendenkarte oder beA-Softwarezertifikat.
Da der Umzug einen Kammerwechsel erfordert, muss C ihre bisherige RAK über den Kanzleiwechsel und die neue Kanzleianschrift informieren. Mit der Änderung bei der alten RAK werden automatisch die Daten im Gesamtverzeichnis des beA aktualisiert und erscheinen dann auch im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV, bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak).
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