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  • · Nachricht · Kanzleiorganisation

    Knapp besetzte Kanzlei entschuldigt versäumte Fristen nicht

    Fällt Personal aus und gerät dadurch die Kanzleiorganisation ins Wanken, muss der Anwalt sofort gegensteuern. Erkennt er eine angespannte Personalsituation, steigen seine Sorgfaltspflichten (OLG Frankfurt 1.9.25, 3 U 69/25, Abruf-Nr. 255489 ).

     

    Im vorliegenden Fall hatte die Kanzlei eine Berufungsbegründungsfrist zum 21.7.25 versäumt. Ihren Wiedereinsetzungsantrag begründete sie mit Fehlern während einer „personellen Ausnahmesituation“. Eine erfahrene Kraft sei schon länger krank gewesen und ein Auszubildender zum 24.6.25 ausgeschieden. Es verblieb allein eine Mitarbeiterin, die sämtliche organisatorischen Tätigkeiten einschließlich der Fristenverwaltung erledigen musste. Das führte dazu, dass die Frist nicht erfasst wurde.

     

    Dem OLG genügte es nicht, dass die Kanzlei lediglich ihr Fristenkontrollsystem genau schilderte. Es wies den Antrag zurück. Denn bei gestörter Büroorganisation steigen die anwaltlichen Sorgfaltspflichten. Einer drohenden personellen Überlastung müssen Anwälte entgegenwirken. Lässt sich das Problem nicht kurzfristig beheben (z. B. temporäre Zusatzkräfte, verstärkte anwaltliche Kontrolle), müssen Anwälte delegierte Aufgaben selbst übernehmen. Die Anwältin trug hier allerdings nicht vor, ob und welche Maßnahmen sie ergriffen hatte.

     

    PRAXISTIPP — Eine funktionierende Kanzleiorganisation genügt nicht, wenn erkennbare Störungen auftreten. Fällt ein erheblicher Teil des Personals aus, müssen Sie Maßnahmen und Kontrollen ergreifen, um einem Engpass gegenzusteuern. Beantragen Sie später Wiedereinsetzung, müssen Sie dem Gericht unaufgefordert (!) darlegen, welche konkreten Maßnahmen Sie ergriffen haben.

     

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    Weiterführender Hinweise

    • Erkrankter Rechtsanwalt muss rechtzeitig für Vertretung sorgen, AK 26, 147, Abruf-Nr. 50820280
    • Wer häufig krank ist, braucht zuverlässige Vertreter, AK 26, 85, Abruf-Nr. 50776406
    Quelle: Ausgabe 09 / 2026 | Seite 164 | ID 50927718