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  • 28.10.2021 · Fachbeitrag · Fristenmanagement

    Generelle Kontrolle und konkrete Anweisung als anwaltliche Aufgaben

    | Der Rechtsanwalt darf auch bei wichtigen Aufgaben einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er nicht mehr persönlich überprüfen muss. Nötig sind dann aber gemäß dem BGH ausreichende organisatorische Vorkehrungen, damit die Anweisung in der Tageshektik nicht in Vergessenheit gerät. |