· Fachbeitrag · Fristen
Feiertagsfalle: Ist der Feiertag auch am Gerichtsort gesetzlich anerkannt?
von Christian Noe B. A., Göttingen
| Fällt der letzte Tag einer Rechtsmittelfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am folgenden Werktag. Aufgepasst: Viele Feiertage gelten nur in einzelnen Bundesländern. Ein Rechtsanwalt muss deshalb zwingend solche Fristen selbst prüfen (AK 23, 74) und ob ein Feiertag auch am Gerichtsort als gesetzlicher Feiertag anerkannt ist. |
1. So tückisch ist die Feiertagsfalle
Tatsächlich tappen Kanzleien immer wieder in diese Falle: Ein Urteil ist eingegangen, die zuständigen Kanzleimitarbeiter berechnen die Berufungsfrist und notieren diese im Fristenkalender. So weit, so gut. Genau hier wird es problematisch, wenn übersehen wird, dass das Berufungsgericht in einem anderen Bundesland als die Kanzlei liegt. Das birgt potenzielle Fristversäumnisse, denn nicht jeder gesetzliche Feiertag gilt bundesweit. Das mögliche Fehlerrisiko steigt, wenn Kanzleien selten mit überregionalen Mandaten befasst sind, Hinweise in Kalendern übersehen werden bzw. die Fristberechnung nicht softwaregestützt erfolgt.
Beachten Sie | Mit dem 31.10. (Reformationstag) sowie dem 1.11. (Allerheiligen) schließen sich zwei Feiertage aneinander an, die nicht bundesweit gelten. Dies macht die Berechnung im Einzelfall noch komplexer. Das folgende Beispiel zeigt, wie schnell hier eine Frist versäumt werden kann.
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