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  • 07.01.2015 · Fachbeitrag · Erfüllung der Fortbildungspflicht

    Erneute Anwaltszulassung: Fachanwaltstitel lebt wieder auf

    | Trotz Erlöschens der Rechtsanwaltszulassung darf der Fachanwaltstitel bei erneuter Zulassung wieder geführt werden, wenn die regelmäßige Fortbildungspflicht erfüllt bleibt (§ 43c Abs. 4 S. 2 BRAO, § 15 FAO). Eine Verweigerung dieser gesetzlich garantierten, staatlichen Anerkennung wäre ein Eingriff in die Berufsfreiheit (Art 12 Abs. 1 GG). |