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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Vorsicht bei einer beA-Nachricht an das Arbeitsgericht Bonn

    | In der Vergangenheit ist es öfter zu Fehlern bei Nachrichten über das beA an das Arbeitsgericht Bonn gekommen. Hier müssen Sie besonders aufpassen. |

     

    Das Arbeitsgericht Bonn weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit mehrfach zu folgender Problemkonstellation gekommen ist:

     

    Über das beA wurde ein Schriftsatz an das elektronische Postfach des Arbeitsgerichts Bonn übersandt. Dem Absender wurde daraufhin eine vollständige Zustellantwort mit den Zugangsdaten übersandt. Der Schriftsatz ging jedoch beim Arbeitsgericht Bonn tatsächlich nicht auf dem Server ein.

     

    Die Nachforschungen haben ergeben, dass sich die SAFE-ID (interne beA-Adresse) des Arbeitsgerichts Bonn geändert hat. Die korrekte Adresse lautet:

     

    DE.Justiz.fe0dbb02-a660-403c-9a03-d505fff0f734.436e

     

    Die alte Adresse (safe-sp1-1465370802977-016136633) wurde scheinbar noch nicht abgeschaltet, sodass zwar eine Übersendung von Schriftsätzen an diese Adresse möglich ist, die Schriftsätze hier jedoch nicht abrufbar sind.

     

    Der zentrale IT-Dienstleister der Justiz arbeitet daran, die alte Adresse zu löschen bzw. blindzuschalten.

     

    PRAXISTIPP | Prüfen Sie bei jedem Versand, ob die jweilige beA-Adresse richtig ist.

     

     

    Quelle: ID 46095423