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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Umlaute im Dateinamen: Zugestellt, aber trotzdem nicht angekommen und Frist versäumt

    | Beim Versand von Nachrichten über das beA dürfen Sie keine Umlaute und Sonderzeichen im Dateinamen verwenden. Diese können vom Intermediär der Justiz, also dem Empfänger, nicht gelesen werden. Die Auswirkungen können erheblich sein, wie aus einem Beschluss des BFH hervorgeht. Folge kann nämlich sein, dass eine als zugestellt bestätigte Nachricht eben doch nicht zugestellt wurde. |

    1. Erfolgreiche Zustellung bestätigt ‒ Frist trotzdem versäumt

    In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um eine versäumte Frist. Der Kläger hatte eine Revisionsbegründung fristgemäß an den BFH versandt. Er versäumte die Frist aber dennoch, da die Datei beim BFH nicht eintraf. Der Grund war, dass er im Dateinamen Umlaute und Sonderzeichen verwendet hatte, was nicht zulässig ist. Dem Kläger war dies jedoch nicht bekannt. Ebenso wenig wusste er, dass seine Nachricht nicht eingegangen war. Die beA-Software hatte ihm nämlich die erfolgreiche Zustellung gemeldet.

     

    Tatsächlich wurde die Nachricht dem BFH auch zugestellt. Dem „zentralen Intermediär-Server des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“ gelang es jedoch nicht, sie korrekt zuzustellen. Das System sortierte die Nachricht wegen der problematischen Zeichen vielmehr in einen Ordner für korrupte Nachrichten. Das System sieht einen Zugriff auf solche Nachrichten nicht vor. Der BFH wurde auch nicht informiert, dass die Nachricht verschoben wurde.