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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Eine beA Störungsdokumentation ist jetzt online

    | Im Dezember gab es mehrfach Störungen beim beA. So konnte man sich z. B. nicht anmelden oder seine Schreiben nicht adressieren. Sollte wegen einer solchen Störung ein fristgebundener Schriftsatz nicht fristgerecht versendet werden können, ist u. a. für die Frage der Wiedereinsetzung wichtig, dass die Störung nachgewiesen werden kann. Eine Dokumentation zu den beA-Störungen ist daher höchst sinnvoll. |

     

    1. BRAK richtet Dokumentation ein

    Die BRAK berichtet in ihrem beA-Newsletter 30/2018 vom 13.12.18 über eine solche Dokumentation. Der Newsletter enthält einen Link zu einer Störungsmeldungs-Dokumentation, in der die BRAK Informationen zu Art und Dauer der Störung festhält.

     

    Dieser Link lautet: https://bea.brak.de/wp-content/uploads/2018/12/Störungsdokumentation_12.12.2018-1.pdf

     

    (oder als Shortlink: www.iww.de/s2270).

     

    Derzeit sind dort drei Störungen verzeichnet:

     

    Datum

    Störung

    Beginn

    Ende

    7.12.18

    Anmeldung am beA nicht möglich

    8.10 Uhr

    10.30 Uhr

    7.12.18

    BRAV-Suche funktioniert nicht, Gerichte nicht adressierbar

    13.20 Uhr

    15.19 Uhr

    11.12.18

    Anmeldung am beA nicht möglich, beA nicht adressierbar

    12.24 Uhr

    16.20 Uhr

     

    Als Startzeitpunkt einer Störung wird die durch den Dienstleister vorläufig gemeldete Zeit veröffentlicht. Im Laufe der forensischen Untersuchung einer technischen Störung kann sich eine Änderung/Präzisierung des Zeitpunkts ergeben, der nach Meldung bei der BRAK schnellstmöglich aktualisiert wird.

     

    2. Schneller Zugang ist noch nicht sichergestellt

    Bisher ist diese Dokumentation nur über den Link im Newsletter zu erreichen. Dort ist er für Anwälte, die sich plötzlich einer Haftung ausgesetztsehen, quasi nicht mehr auffindbar. Der Dateiname lässt im Übrigen darauf schließen, dass bei jeder Aktualisierung ein neuer Name vergeben wird. Ein Abspeichern des Links dürfte daher ebenfalls nicht zielführend sein.

     

    Die Redaktion von AK Anwalt und Kanzlei hat sich daher an die BRAK gewandt und gebeten, die Dokumentation künftig unter einem permanenten Link an prominenter Stelle zu installieren. Aus unserer Sicht bietet sich die beA-Startseite dafür an.

     

    AK Anwalt und Kanzlei wird über die weiteren Entwicklungen berichten.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 8 | ID 45664153