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  • 17.03.2020 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Defektes Gerichts-Fax: Anwalt muss nicht auf beA ausweichen

    | Scheitert der Anwalt, einen fristgebundenen Schriftsatz an das Gericht zu faxen, muss er nicht das beA nutzen. Er darf seine Kanzlei organisatorisch auf den Fax-Versand einstellen. Liegt ein technischer Defekt am Empfangsgerät vor, muss ein Anwalt nicht schnell eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete, Zugangsart sicherstellen. Das hat das LG Mannheim entschieden (17.1.20, 1 S 71/19, Abruf-Nr. 214682 ). |