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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Das elektronische Anwaltspostfach beA verzögert sich weiter

    | Der Starttermin für das besondere elektronische Anwaltspostfach beA ist erneut verschoben worden. Diesmal standen keine technische, sondern rechtliche Gründe im Wege. |

     

    1. Warum die Verzögerung?

    Die BRAK konnte das beA nicht wie geplant am 29.9.16 in Betrieb nehmen, weil zwei Rechtsanwälte aus Köln und Berlin im Juni 2016 vor dem AGH Berlin einstweilige Anordnungen erwirkt hatten. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass die BRAK die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten darf. Weil die Sicherheitsarchitektur des beA die Freischaltung einzelner Postfächer nicht zulässt, kann das System insgesamt nicht in Betrieb genommen werden.

     

    Dieses Problem hat das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ebenfalls gesehen. Daher wurde die Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) erlassen. Sie ist am 29.9.16 vom Bundesrat verabschiedet und sofort in Kraft gesetzt worden. Die RAVPV verpflichtet die BRAK, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten.

     

    2. Wie geht es jetzt weiter?

    Aufgrund der geänderten Rechtslage hat die BRAK beantragt, die beiden einstweiligen Anordnungen aufzuheben. Zu den Aufhebungsanträgen hat der AGH Berlin den beiden Antragstellern eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10.10.16 eingeräumt. Bevor der AGH Berlin die Aufhebungsanträge nicht positiv beschieden hat, darf und wird die BRAK das beA nicht in Betrieb nehmen.

     

    „Der Ball liegt nun beim AGH und den Antragstellern“, konstatiert Ekkehard Schäfer, Präsident der BRAK. Er verweist darauf, dass es zwischenzeitlich ein anderer Senat des AGH abgelehnt hat, in einem weiteren Verfahren eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Dabei hat sich der AGH ausdrücklich auf die neue Rechtslage berufen.

     

    Konkret bedeutet das: Einen genauen Starttermin für das beA gibt es derzeit nicht. Der weitere Lauf der Dinge hängt nun davon ab, wie der AGH Berlin entscheidet.

     

    3. Was können wir jetzt für Sie tun?

    AK Anwalt und Kanzlei ist Ihr Begleiter beim beA. In den kommenden Ausgaben erläutern wir Schritt für Schritt die einzelnen Bedienungsmöglichkeiten. Sie erfahren dort übersichtlich bebildert, wie beA in der Praxis funktioniert, z.B. wie Sie Postfächer einrichten, wie Sie Nachrichten verschicken oder Befugnisse bestimmen oder ändern. Schicken Sie uns Ihre Fragen, wir werden in der Berichterstattung darauf eingehen (ak@iww.de).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 163 | ID 44292987