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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA: Empfangsbekenntnis bleibt weiterhin Pflicht und muss datiert sein

    | Nachdem Klage eingereicht wurde, sendet das Gericht via beA die Ladung zum Termin. Zusätzlich angehängt ist ein Empfangsbekenntnis (EB). Sie können dies natürlich wieder via beA zurücksenden. Allerdings muss im Empfangsbekenntnis dann auch das Zugangsdatum stehen. Sonst kann das Gericht damit wenig anfangen. |

     

    1. Gerichte können verschiedene Dateiformate benutzen

    Es kommt darauf an, in welchem Format das Gericht das EB schickt:

     

    • Erhält der Anwalt es als RTF-Datei und kann es mit seinem Textverarbeitungsprogramm öffnen, ist es leicht,