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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA: BRAK informiert über ab dem 20.11.2019 nicht mehr unterstützte Signaturkarten

    | Aufgrund der Empfehlungen der Koordinierungsstelle für IT-Standards des IT-Planungsrats hat die BRAK eine Anpassung der kryptografischen Algorithmen von im beA zum Einsatz kommenden Verschlüsselungsverfahren vorgenommen. |

     

    Im Vorfeld und zur Vorbereitung der Umstellung wurden Anbieter von bislang unterstützten Signaturkarten angeschrieben, ob Einschränkungen bei der Nutzung der Signaturkarten des jeweiligen Anbieters hinsichtlich der neuen Verschlüsselungs- und Signaturalgorithmen bestünden. Verschiedene Hersteller haben mitgeteilt, dass die neuen Verschlüsselungsverfahren nicht bzw. nur teilweise unterstützt werden und eine entsprechende Ertüchtigung auch perspektivisch nicht geplant sei. Folglich werden nach Umstellung der Verschlüsselungsverfahren ‒ geplant für den 20.11.2019 ‒ Einschränkungen bei der Nutzung der Signaturkarten im Vergleich zum heutigen Zeitpunkt bestehen.

     

    Die Signaturkarten der nachfolgenden Hersteller können nicht mehr für eine Anmeldung (Authentisierung) am beA verwendet werden; nach (anderweitiger) Anmeldung am beA (z. B. mit einer beA-Karte Basis) können sie aber weiterhin für das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur im beA genutzt werden:

     

    • T-Systems International GmbH
    • D-Trust GmbH (Bundesdruckerei)
    • DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH

     

    Wichtig | Die beA-Karten und Signaturkarten der Bundesnotarkammer (BNotK) unterstützen die Umstellung der Verschlüsselungsverfahren. Sie können ohne Einschränkung verwendet werden.

     

    Quelle

    • beA-Newsletter Ausgabe 32/2019 vom 31.10.2019
    Quelle: ID 46223445