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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Anwaltskammern informieren über elektronisches Postfach

    | Die digitale Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr wird ausgebaut. Nachdem im Oktober 2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verkündet wurde, werden nun die Weichen gestellt, damit zum 1.1.16 für jeden Rechtsanwalt ein elektronisches Anwaltspostfach verfügbar ist. Diese elektronische Art der Korrespondenz ist besonders sicher. Die technische Umsetzung wirft aber noch unterschiedlichste Fragen auf. Wie wird die Software an die eigene Anwaltssoftware angebunden? Wie hoch sind die entstehenden Kosten? |

     

    Einige Anwaltskammern informieren über aktuelle Entwicklungen. Auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Berlin finden sich z.B. 15 Antworten auf grundsätzliche und technische Fragen zu Betrieb und Sicherheit der Postfächer (http://bit.ly/1vsIHX6; www.rak-berlin.de).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 109 | ID 42749115