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BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin: Bald nur noch digital
| Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gibt die BRAK-Mitteilungen und das BRAK-Magazin für die Anwaltschaft heraus. In diesem Jahr werden beide Publikationen auf eine ausschließlich digitale Erscheinungsweise umgestellt. Die Printausgaben soll es schon im zweiten Halbjahr nicht mehr geben. |
Bereits jetzt können Anwälte sich die BRAK-Mitteilungen (Zeitschrift für anwaltliches Berufsrecht) und das BRAK-Magazin auf der Internetseite der BRAK herunterladen und im PDF-Format am Bildschirm lesen. Nach der geplanten Umstellung sollen die digitalen Ausgaben allerdings komfortabler nutzbar sein als im jetzigen Format. Überdies ist später geplant, den Anwälten beide Publikationen auch in einer App anzubieten. Voraussichtlich schon ab dem Heft 4/2020 soll es beide Publikationen, die sich anwalts- und kanzleibezogenen Themen widmen, Rechtsprechung vorstellen und Fachaufsätze enthalten, ausschließlich digital geben.
Weiterführende Hinweise
- Die aktuelle Ausgabe des BRAK-Magazins enthält einen informativen Beitrag zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes und was hieraus für ausbildende Anwälte resultiert.