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  • · Fachbeitrag · Datensicherheit

    Mobile Geräte nicht an Ladestationen aufladen

    | Smartphones und Tablets sind nicht nur allgegenwärtig, sondern auch energiehungrig. Wer als Anwalt unterwegs ist, ist dankbar, wenn er seine Geräte an freien Steckdosen aufladen kann. Öffentliche Ladestationen können jedoch datenschutzrechtlich problematisch sein. |

     

    Mobile Geräte werden über die USB-Schnittstelle geladen. Dabei kann der Nutzer nicht prüfen, ob sein Smartphone nur Strom lädt oder eventuell auch mit einem Netz oder Computer verbunden ist. Viele Ladestationen sind verkleidet bzw. man kann nicht erkennen, wo der Anschluss endet. Ist das der Fall, können möglicherweise auch Mandanteninformationen oder E-Mails, Kontaktdaten und Anrufprotokolle ausgelesen werden. Es besteht auch die Gefahr, dass sich fremde Software auf dem Gerät einnistet.

     

    Mobile Geräte sollten daher grundsätzlich nur an sichtbaren Steckdosen angeschlossen werden, auch wenn sie beim Laden ausgeschaltet sind. Es muss klar erkennbar sein, wo das Kabel eingesteckt wird bzw. dass allein ein Stromnetz angezapft wird.