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  • 23.11.2018 · Fachbeitrag · Befangenheit

    Gerichtstermin verlegen wegen Fortbildung? – Ja, aber …

    | Der Anwalt beantragt in einer Familiensache, den Termin zu verlegen. Das Gericht lehnt ab. Dies kann die Besorgnis der Befangenheit begründen, so das OLG Saarbrücken (12.10.18, 6 WF 130/18, Abruf-Nr. 205700 ). Allerdings müssen zwingende Gründe vorliegen, z. B. dass der Anwalt eine Fortbildung wahrnehmen will. Das gilt vor allem, wenn der Anwalt seit Jahren alleiniger Sachbearbeiter in den Familiensachen des Mandanten ist. |