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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat setzt Initiative zur DS-GVO kurzfristig ab

    | Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17.5.19 einen Entschließungsantrag Niedersachsens zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Damit ist eine kurzfristige Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen ‒ wie z. B. auch Anwaltskanzleien ‒ zunächst gestoppt. |

     

    1. Keine nationalen Sonderauflagen

    Niedersachsen kritisiert in seinem Antrag nationale Sonderwege und fordert eine deutliche Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen. Verglichen mit anderen EU-Ländern enthalte die DS-GVO zusätzliche Auflagen. Hier müsste mittelstandsfreundlicher nachgebessert werden.

     

    Dabei verweist Niedersachsen auf zusätzliche Bürokratiekosten durch den Datenschutzbeauftragten, den Unternehmen bereits vorhalten müssen, wenn zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Mindestzahl solle die Bundesregierung deutlich anheben. Die gleiche Problematik bestehe auch bei eingetragenen Vereinen, die überwiegend mit Ehrenamtlichen arbeiten, führt Niedersachsen weiter aus. Auch für sie müsse es Ausnahmen geben.