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  • 07.05.2014 · Fachbeitrag · Abhörmaßnahmen

    Mandatsanbahnung: Anwaltstelefonate sind geschützt

    | Dem Zeugnisverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts unterfallen auch Telefonate, die der Mandatsanbahnung dienen. Im Rahmen von Abhörmaßnahmen mitgeschnittene Gespräche mit einem Rechtsanwalt sind unverzüglich zu löschen (BGH 18.2.14, StB 8/13, Abruf-Nr. 141313 ). |