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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018

    | Auch im Jahr 2018 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht, die der Anwalt als Arbeitgeber kennen muss. Der Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2018 gelten. |

    1. Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge sind 2018 wieder generell gestiegen. Somit gelten seit dem 1.1.18 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:

     

    • Beitragsbemessungsgrenzen 2018

    Alte Bundesländer

    Neue Bundesländer

    Arbeitslosenversicherung

    • jährlich

    78.000 EUR

    69.600 EUR

    • monatlich

    6.500 EUR

    5.800 EUR

    Allgemeine Rentenversicherung

    • jährlich

    78.000 EUR

    69.600 EUR

    • monatlich

    6.500 EUR

    5.800 EUR

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    • jährlich

    96.000 EUR

    85.800 EUR

    • monatlich

    8.000 EUR

    7.150 EUR

    Kranken- und Pflegeversicherung

    • jährlich

    53.100 EUR

    53.100 EUR

    • monatlich

    4.425 EUR

    4.425 EUR