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  • 13.04.2020 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Vergütung für „Fahrzeugwerbung“ vor dem Aus?

    | Wenn Sie als Kanzleiinhaber Ihre Mitarbeiter dafür bezahlen, dass sie auf ihrem Privatfahrzeug Werbung für Ihre Kanzlei anbringen, sollten Sie bestehende Verträge prüfen und ggf. nachbessern. Denn Entgelte, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlen, sind lohnsteuerpflichtig (FG Münster 3.12.19, 1 K 3320/18 L, Abruf-Nr. 213900 ; gegen das Urteil ist Revision zum BFH zugelassen worden). |