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  • 03.05.2019 · Nachricht · Lebensversicherung

    Beiträge zu einer Risikolebensversicherung als Werbungskosten

    | Betreiben Sie Ihre Kanzlei als GmbH, sind Ihre Beiträge zu einer Risikolebensversicherung auf das Leben des Mitgesellschafters selbst dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn die Versicherungsleistung vereinbarungsgemäß für das gemeinsame Unternehmen eingesetzt werden soll. |