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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Betriebsausgabenabzug der Umsatzsteuer in der Einnahmen-Überschussrechnung

    | Wann sind Zahlungen aus Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen, die im Januar erfolgen, noch Betriebsausgaben des vorangegangenen Jahres? Diese Frage hat der X. Senat des BFH beantwortet. Die Finanzverwaltung hat jetzt auf das BFH-Urteil reagiert. |

     

    1. Grundsatz zur Umsatzsteuer bei der Einnahmen-Überschussrechnung

    Für die Zahlung der Umsatzsteuer aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres gilt bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) Folgendes (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung 30.1.19, Az. S 2226.2.1-5/14 St32):

     

    • Wird die Zahlung bis zum 10.1. des Folgejahres geleistet, liegt eine Betriebsausgabe des abgelaufenen Jahres vor.