Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Firmenwagen

    1 Prozent-Regelung bei privater Pkw-Nutzung

    von StB Sonja Steben, Herberg, Dr. Schlüter & Partner GbR, Dortmund

    | Nutzen Sie einen Firmenwagen auch privat, können Sie den dadurch entstehenden geldwerten Vorteil in zwei Methoden besteuern: pauschal mit der 1 Prozent-Regelung oder durch die Fahrtenbuchmethode. Nach  AK 14, 54 stellt dieser Beitrag Besonderheiten der 1 Prozent-Regelung an einem Beispielsfall vor. |

     

    1. Korrektur für Fahrten von der Wohnung zur Kanzlei

    Fahrten von der Wohnung zur Kanzlei werden gesondert in Höhe von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) je Entfernungskilometer (km) und Monat korrigiert. In Höhe der Entfernungspauschale bleiben die Fahrten als Betriebsausgabe abziehbar, § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG.

     

    • Beispiel ‒ Anwendung der 1 Prozent-Regelung

    Rechtsanwalt R fährt mit dem Pkw (BLP 45.000 EUR) insgesamt 30.000 km pro Jahr, davon an 170 Tagen 15 Entfernungs-km zur Kanzlei. Die (als Betriebsausgaben abzugsfähigen) Gesamtkosten betragen 25.000 EUR.

     

    Nutzungsentnahme für Privatfahrten

    1 Prozent x 45.000 EUR x 12 Monate

    5.400 EUR

    Zuzüglich der Fahrten zum Betrieb

    0,03 Prozent x 45.000 EUR x 15 km x 12 Monate

    2.430 EUR

    Abzüglich der abzugsfähigen Fahrten zum Betrieb

    170 Tage x 15 km x 0,30 EUR

    - 765 EUR

    Summe: Dem Gewinn hinzuzurechnen

    7.065 EUR