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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Steuererklärung: Das müssen Sie künftig beachten

    von StBin Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Schwerte

    | Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat der Gesetzgeber die Vorschriften zu den Steuererklärungsfristen und deren Fristverlängerungen geändert. Folgende Neuerungen sollten Sie daher bei der Abgabe Ihrer Steuererklärungen zukünftig beachten. |

     

    Für alle regelmäßig abzugebenden Steuererklärungen beträgt die allgemeine Abgabefrist künftig sieben Monate. Steuerlich nicht beratende Steuerpflichtige müssen die Erklärungen damit bis zum 31.7. des Folgejahres einreichen. Eine - ggf. auch rückwirkende - Fristverlängerung ist möglich. So kann ein Verspätungszuschlag vermieden werden.

     

    Beauftragen Sie allerdings einen Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist per Gesetz auf den letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahrs. So ist z. B. die Steuererklärung für 2018 spätestens bis zum 29.2.20 abzugeben.