· Robot-Recht
Drohnen: Wer darf eigentlich was und unter welchen Voraussetzungen?

von RA Ramak Molavi, iRIGHTS.Law, Berlin
| Angesichts der drastischen Erhöhung von Vorfällen mit Hobby-Drohnen in den vergangenen Jahren schlägt die Flugsicherung Alarm ‒ vor allem, weil die Geräte nicht für das Radar sichtbar sind. Hinzu kommen andere Vorfälle, z. B. abgestürzte Drohnen, ausgespähte Grundstücke oder Personen, die sich etwa hinter Mauern in ihrem Garten aufhielten, Urheberrechtsverletzungen ‒ beispielsweise im Rahmen von Filmaufnahmen ohne entsprechende Genehmigung ‒ etc. Hier stellt sich immer mehr die Frage: Was ist eigentlich erlaubt ‒ und unter welchen Voraussetzungen? Was haben die neuen Regeln für den Betrieb von Drohnen gebracht? DR geht diesen Fragen nach. |
Ausgangssituation
Flugzeugpiloten meldeten im Jahr 2017 mehr als 88 Behinderungen durch Hobby-Drohnen im Umfeld von Flughäfen (Quelle: heise.de, 10.1.18). Schätzungsweise rund eine Mio. Drohnen befinden sich allein in Privathaushalten (Militär- und reine Sportdrohnen bleiben unbetrachtet). Kein Wunder, denn Drohnen sind beliebt und kleinere Modelle sind bereits unter 100 EUR zu bekommen. Hinzu kommt die wachsende Zahl gewerblicher Nutzer von Drohnen, die diese für Filmaufnahmen oder für Landschafts- oder Immobilien- Fotografie einsetzt und Werbefilme dreht. Ein besonderes Interesse am Einsatz von Drohnen haben aber vor allem Versandunternehmen, die bereits seit Jahren die Drohnenlogistik austüfteln ‒ von DHL bis Amazon.
Viele Drohnenpiloten haben kaum oder zumindest keine umfassenden Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Drohnennutzung und einige wissen noch nicht einmal um die Versicherungspflicht. Hinzu kommt: Drohnenrecht ist noch nicht harmonisiert. Es gibt jedoch immer mehr nationale Regulierung für die private und die gewerbliche Nutzung von Drohnen.
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