· Rechtsverletzungen
Online-Plattform stellt Infrastruktur, Nutzer laden fremde Inhalte hoch, Haftung der Plattform?

von RA Bernhard Buchner, FA für Urheber- und Medienrecht, FA für Informationstechnologierecht, München
| Bei der Befüllung einer Online-Plattform besteht häufig Arbeitsteilung: Der Betreiber stellt die Infrastruktur zur Verfügung, der Nutzer befüllt die Plattform mit „seinen“ Inhalten. Aber wer haftet denn nun, wenn ein rechtswidriger Inhalt hochgeladen wird? |
1. Das Problem
Vom Seitenbetreiber wird (zumindest vordergründig) nur eine Online-Plattform, also eine technische Infrastruktur, zur Verfügung gestellt, während die Inhalte selbst von Nutzern hochgeladen werden. Bekannte Beispiele hierfür sind Videoplattformen wie YouTube oder Sharehosting-Dienste (https://de.wikipedia.org/wiki/Sharehoster) wie das ‒ mittlerweile eingestellte ‒ RapidShare oder Uploaded.
Häufig ist der einen Inhalt hochladende Nutzer (Uploader) allerdings selbst überhaupt nicht der Ersteller oder Rechteinhaber am betreffenden Inhalt; es handelt sich insoweit also um einen /„rechtswidrigen Inhalt“, der auf den Plattformen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sodass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
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