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Wichtige Änderungen im Kauf- und Werkvertragsrecht zum 1.1.18: AGB sollten geprüft werden

von RA Dr. Oliver Habel, tecLEGAL Habel Rechtsanwälte, München
| Zum 1.1.18 sind im BGB Änderungen im Kauf- und im Werkvertragsrecht in Kraft getreten. DR stellt drei für das Kaufrecht praxisrelevante Änderungen vor und gibt Empfehlungen zur AGB-Gestaltung. |
Gesetzesänderungen zum 1.1.18
Zum 1.1.18 sind im BGB Änderungen im Kauf- und besonders im Werkvertragsrecht in Kraft getreten. Besonders praxisrelevant sind diese drei:
- 1. Ein verschuldensunabhängiger Anspruch auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten bei Nachbesserung von Mängeln besteht nun auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
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