· IT-Compliance, Teil 3
Open-Source-Compliance: Schrecken des Copyleft-Effekts und denkbare Vermeidungsstrategien

von RA, FA für Informationstechnologierecht Michaela Witzel, LL.M., München
| Der Begriff „Copyleft“ ist eine Anspielung auf das anglo-amerikanische „Copyright“ und verdreht das Wort „right“ in „left“. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass ‒ im Gegensatz zum normalen Umgang mit Copyright und Verwertungsrechten ‒ jedem grundsätzlich die Freiheit eingeräumt wird, das einer solchen Open-Source-Lizenz unterliegende Programm ohne Beschränkungen zu nutzen und weiterzuverbreiten. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch schnell, dass diese Open-Source-Lizenzen sehr wohl Beschränkungen enthalten. |
Der Copyleft-Effekt
Der Copyleft-Effekt ist eine Klausel in den Lizenzbedingungen verschiedener OSS-Lizenzen. Er besagt, dass eine Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Programmen ‒ im Original oder als „Derivative Work“ ‒ nur unter denselben oder zumindest gleichartigen Lizenzbedingungen zulässig ist. Jedem Nutzer der Komponente sollen zumindest dieselben Rechte und Freiheiten zustehen, wie sie ursprünglich vom Urheber bzw. Rechteinhaber eingeräumt wurden. Umgekehrt soll verhindert werden, dass Weiterentwicklungen von Komponenten unter proprietäre Lizenzen gestellt werden und dabei insbesondere der Quellcode geheim gehalten bleibt.
Es ist keine Rechtsprechung vorhanden, aus der sich verlässlich ergibt, wann von einem „Derivate Work“ auszugehen ist, das den „Copyleft“ auslöst. Anhand der zur GPLv2 geführten Diskussion lassen sich folgende Aussagen treffen (Keppeler, CR 15, 9):
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