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  • 29.04.2026 · Nachricht · Form der Akteneinsicht

    Rechtsanwalt muss ein PDF als Aktensicht akzeptieren

    Ein Rechtsanwalt erhält wirksam Akteneinsicht in eine Gerichtsakte, wenn das Gericht ihm eine Akte im Format PDF/A übersendet. Ein Anspruch darauf, Bilder aus der Akte auch in den Bilddateiformaten zu erhalten, besteht nicht (OLG Frankfurt 8.9.25, 2 ORbs 95/25, Abruf-Nr. 251113 ). Das Gericht wies eine Rechtsbeschwerde gegen eine Bußgeldentscheidung wegen fehlender Akteneinsicht zurück.