· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
So nutzen Sie die beA-App
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
Nutzen Sie schon die beA-App der BRAK? Wenn Sie bisher skeptisch waren oder den Aufwand gescheut haben, möchten wir Sie ermutigen, jetzt diese Möglichkeit auszuprobieren. Der Nutzen der beA-App wächst. Mit dem kartenlosen Signieren „Karlos“ können Sie eine Datei allein mit einem Software-Zertifikat und der beA-App qualifiziert elektronisch signieren.
Rückblick
Seit zwei Jahren ist die beA-App der BRAK am Start (beA-Version 3.25 vom 22.2.24). Der Nutzen war zunächst begrenzt, denn die beA-App bot nur eine Lesemöglichkeit für eingegangene Nachrichten. Einzelheiten lesen Sie in AK 24, 71, Abruf-Nr. 49944531. Screenshots finden Sie im bea-abc.de/blog vom 29.2.24.
Im Juni 2024 erweiterte die BRAK die beA-App durch den Zugriff auf mehrere Postfächer und die Möglichkeit, Unterordner anzulegen. Seit Dezember 2024 können Sie elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) annehmen oder ablehnen. In der beA-Webanwendung hochgeladene Entwürfe können Sie seither auch über die beA-App versenden.
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