Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Nutzen Sie bei Schwierigkeiten mit dem beA das neue Service-Desk

    | Wenn Sie bei der beA-Nutzung Schwierigkeiten haben, können Sie auf das neue beA Service-Desk https://portal.beasupport.de zurückgreifen. Unter der Frage „Wie können wir Ihnen helfen?“ können Sie via Volltextsuche nach Antworten suchen. |

     

    PRAXISTIPP | Einige beA-Nutzer konnten in der Vergangenheit Probleme beheben, indem sie die USB-Energiesparfunktion ihres PCs abschalteten oder das USB-Kabel für das Lesegerät tauschten. Bei Schwierigkeiten sollten Sie außerdem prüfen, ob die Kabel exakt angeschlossen sind und nicht locker sitzen.

     

    Beachten Sie | Das Gutachten zur IT-Sicherheit des beA von Secunet von Mai 2018 kann in der Originalversion auf der Website FragDenStaat.de heruntergeladen werden (iww.de/s4150). In diesem Gutachten waren 52 Sicherheitslücken genannt worden, in einer späteren Version nur noch 36. Die BRAK hatte zunächst nur die zweite, überarbeitete Version veröffentlicht, war aber im Jahr 2019 in einem Rechtsstreit vor dem VG Berlin unterlegen (26.6.19, VG 2 K 179/18).

     

    Weiterführende Hinweise

    • beA: Wesroc GbR übernimmt den beA-Support, AK 20, 116
    • beA-Versand: Gericht hat bei Formfehlern Hinweispflichten, AK 20, 166
    • Bei einfacher Signatur muss der Anwalt zwingend sein eigenes beA verwenden, AK 20, 165
    • beA: Sicher ist sicher (genug), AK 20, 19
    • Fehlende Unterschrift rechtfertigt keine Aufhebung, Abruf-Nr. 46376332
    • Auf der Seite https://bea-abc.de halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten in Sachen beA gibt.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 184 | ID 46902603