· Elektronischer Rechtsverkehr
Leser-Erfahrungsaustausch ‒ Tipps und Tricks rund um das beA: Bedienungszähler abgelaufen

| Sie wollen sich am beA anmelden und erhalten die Meldung „Bedienungszähler abgelaufen. Bitte prüfen Sie, ob der Bedienungszähler zurückgesetzt werden kann“. Marion Wittig aus Hannover schreibt, dass dann die PIN bei der Anmeldung dreimal falsch eingegeben wurde. |
In so einem Fall kann der Bedienungszähler mit der PUK und der Schlüsselverwaltungskomponente der BNotK zurückgesetzt werden. Um die PIN-Eingabe wieder freizuschalten, wird die PUK aus dem PIN-Brief benötigt. Klicken Sie in der Signaturkartenanwendung bei dem jeweiligen Zertifikat auf „Fehlbedienungszähler zurücksetzen“. Dann geben Sie die PUK aus dem PIN-Brief ein. War die Eingabe erfolgreich, wird die PIN-Eingabe wieder freigeschaltet.
Beachten Sie | Es wird nicht die ursprüngliche PIN aus dem PIN-Brief wiederhergestellt, sondern lediglich der Fehlbedienungszähler für die PIN-Eingabe zurückgesetzt. Haben Sie Ihre PIN bereits erfolgreich geändert, bleibt diese bis zu einer weiteren Änderung aktiv, unabhängig vom Zurücksetzen des Fehlbedienungszählers mithilfe der PUK.
Weiterführender Hinweis
- Alles zu den aktuellen Entwicklungen rund um das beA erfahren Sie auch in AK Anwalt und Kanzlei.