Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 31.10.2023 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Ersatzeinreichung und Glaubhaftmachung können in zwei verschiedenen Schriftsätzen an einem Tag erfolgen

    | Steht das beA vorübergehend nicht zur Verfügung, darf der Anwalt gemäß § 130g S. 2 ZPO eine Berufungsschrift per Telefax oder auf einem anderen zulässigen Weg übermitteln. Wegen § 130g S. 3 ZPO muss er die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft machen. Dies kann auch in einem zweiten Schriftsatz an demselben Tag erfolgen (BGH 25.7.23, X ZR 51/23, Abruf-Nr. 237328 . |