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  • · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA-Update auf die Version 4.5

    Bild: © InfiniteFlow - stock.adobe.com

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Bad Wildungen, https://bea-abc.de

    Nach Komplikationen, die über Nacht beseitigt wurden, hat die BRAK am 2.7.26 die beA-Version 4.5 veröffentlicht. Für diese beA-Version muss lediglich die Anwendungskomponente auf die Version 4.5.0.0 aktualisiert werden. Dazu werden keine Administratorrechte benötigt. 

    Akte kompakt: besserer Zugriff auf das Akteneinsichtsportal

    Die BRAK stellt mit „Akte kompakt“ ein Werkzeug zur Verfügung, das die Darstellung von im Akteneinsichtsportal bereitgestellten oder per beA übersandten Akten der Justiz und Behörden erleichtert.

     

    Fast alle Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten seit Januar 2026 mit elektronischen Akten. Sie erhalten Akten zur Einsicht im XJustiz-Standard, d. h. in Form von Einzeldokumenten mit einem Datensatz im XML-Format. Um diese lesen zu können, benötigten Sie bisher einen XJustiz-Viewer. Die BRAK hält diese Bereitstellung für „nicht nur sehr problematisch, sondern im Kern unzumutbar. Die Art der Akteneinsicht verhindert eine sachgerechte Vertretung oder Verteidigung.“ Akten in HTML-Form können zudem nicht bearbeitet werden. In dem Gesamt-PDF konnten keine Lesezeichen angebracht werden. Zusätzlich enthielt das PDF viele unnötige Informationen.

     

    Mit „Akte kompakt“ können Sie die Aktenstruktur anhand des XJustiz-Datensatzes darstellen. Sie können Akteninhalte nach verschiedenen Kriterien filtern und exportieren. Eine Zusammenfassung erfolgt als PDF-Datei.

     

    Als Highlights von „Akte kompakt“ werden genannt:

     

    • Einfaches Öffnen gesamter Akten und übersichtliche Darstellung der Aktenstruktur anhand des XJustiz-Datensatzes.
    • Filterung der Akteninhalte nach verschiedenen Kriterien, so dass Trennblätter, Übertragungshinweise und Dokumenteninformationen einfach ausgeblendet werden können.
    • Export der ausgewählten Akteninhalte sowie der Aktenstruktur in eine zusammenfassende PDF-Datei zur einfachen Kommentierung und Weiterverarbeitung.

     

    Die Ziele von „Akte kompakt“

    • Ermöglichen eines sachgerechten Umgangs mit bereitgestellten Akten zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahren.
    • Bereitstellung der Akte in einer Form, dass auf dieser Basis ein Import in eine externe anwaltliche Aktensoftware für den Zweck der Aufbewahrung, weiteren Verwendung und Datensicherung umgesetzt werden kann.
    • Komfortables Arbeiten im Browser ohne Installationsaufwand.
    • Datenverarbeitung ausschließlich auf dem lokalen Rechner, so dass die vertraulichen Daten nicht auf fremden Systemen verarbeitet werden.

     

    So greifen Sie auf „Akte kompakt“ zu

    Über das beA-Portal können Sie auf die „Akte kompakt“ zugreifen: bea-brak.de/beaportal/. Dort gibt es in Reihe 2 nach der authentigo-Software eine neue Kachel „Akte kompakt“.

     

    Alternativ kann man auch über diesen Link gehen: akte-kompakt.bea-brak.de/

     

    Folgende Schritte sind erforderlich:

     

    • Schritt 1: Dateien auswählen
    • Wählen Sie entweder mehrere Dateien bestehend aus PDF-Dateien und einer xjustiz_nachricht.xml oder eine ZIP-Datei aus. Unterstützte ZIP-Formate sind die Exporte aus dem beA-System und dem Akteneinsichtsportal.
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    • Schritt 2: Akten, Teilakten und Dokumente auswählen
    • Nach dem Öffnen können einzelne Dateien, Dokumente, Akten und Teilakten aus- bzw. abgewählt werden. Alle ausgewählten Dateien gehen in das Gesamt-PDF mit ein.
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    • Schritt 3: PDF erstellen
    • Klicken Sie auf den Button „PDF erstellen“, um ein kombiniertes PDF aus den ausgewählten Dokumenten zu erstellen. Das PDF kann im Anschluss mithilfe von Lesezeichen kommentiert und in die Akte z. B. in einer Kanzleisoftware übernommen werden.

     

    FAZIT — Akteneinsicht bleibt Chefsache. Sie müssen selbst entscheiden, welche Teile einer Gerichtsakte für den Fall erforderlich sind.

     

    Fehlerbehebungen mit der Version 4.5.2

    beA-Webanwendung

    • Speichern eines eEB-Entwurfes nach dem Signieren
    • Ein Fehler sorgte dafür, dass die Signaturprüfung nach Signatur und Speichern eines eEB weitere Aktionen im beA verhinderte.

     

    • Beantwortung von fehlerhaft empfangenen eEB-Anforderungen
    • Nach Erhalt einer eEB-Anforderung, die mit einem fehlerhaften Strukturdatensatz übermittelt wurde, kam es zu einer unspezifischen Fehlermeldung beim Versuch der Beantwortung. Mit der beA-Version 4.5 gibt es eine konkrete Fehlermeldung zum erhaltenen defekten Strukturdatensatz.

     

    • Versand signierter Schriftsätze und/oder eEB durch berechtigte Personen
      • Es trat ein Fehler auf, wenn es sich bei der Art der Signatur des Schriftsatzes um eine eingebettete qualifizierte elektronische Signatur handelte.
      • Beim Versand von eEB aus der Nachrichtenübersicht kam es für Mitarbeiter trotz Berechtigung und korrekt signiertem eEB zur Fehlermeldung, sodass der Versand nur über die geöffnete Nachricht erfolgen konnte.
      • Auch der Fehler beim Versand von eEB durch einen Mitarbeiter nach wechselnder Bearbeitung wird mit Inbetriebnahme der beA-Version 4.5 behoben sein.

     

    • Anzeige des Signaturstatus einer Nachricht
    • In einigen Fällen wich die Anzeige des Signaturstatus in der Nachrichtenübersicht von der in der geöffneten Nachricht ab. Die Anzeige des Status ist ab der beA-Version 4.5 in allen Ansichten konsistent.

     

    • Nachrichtenexport
    • Der Nachrichtenexport funktioniert mit Inbetriebnahme der beA-Version 4.5 auch, wenn der erhaltene Strukturdatensatz nicht vollständig ausgewertet werden konnte.

     

    • Verarbeitung von Nachrichten
    • Der Dialog zur Prüfung der Signatur verhinderte die weitere Bearbeitung einer Nachricht und führte zur Fehlermeldung „Unerwarteter Fehler“.

     

    • Suche über die Filterfunktion
    • Die Nutzung des Filters bei der Suche in der Nachrichtenübersicht ist wieder fehlerfrei möglich.

     

    • Bearbeiten von Filtern in Hervorhebungen
    • Filterkriterien in Hervorhebungen können wieder editiert und die Hervorhebung anschließend ohne Fehlermeldung gespeichert werden.

     

    beA-App

    • Öffnen von Nachrichten
    • Das Öffnen von Nachrichten von Absendern, die aus beA nicht adressiert werden können (sog. Slave-Postfächer, die von der Justiz nur zum Versand genutzt werden und von vorgesehenen Empfangspostfächern abweichen), funktioniert mit Inbetriebnahme der neuen App-Version.

     

    • Login mit Sonderzeichen § in der PIN
    • Das Sonderzeichen § innerhalb einer PIN führte zu einem Fehler bei der PIN-Eingabe und verhinderte die Nutzung der App.

    Verfügbarkeit des beA

    Nach dem Update vom 2.7.26 gab es von 10:50 Uhr bis 15:05 Uhr eine beA-Störung. Auch das Update war bei vielen nur mit Verzögerung möglich.

     

    Auch am Folgetag (3.7.26) gab es von 11:50 Uhr bis 13:15 Uhr eine beA-Störung beim Aufruf und bei der Anwendung der beA-Webanwendung. Darauf folgten von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr dringende Wartungsarbeiten am beA-System.

     

    Am 9.7.26 von 20:25 Uhr bis 23:05 Uhr verhinderte eine Störung an einem zentralen System der BNotK die Anmeldung am beA. Die Zertifikate (beA-Karte, Softwarezertifikat) konnten nicht erfolgreich geprüft werden. Es erfolgten erneute Wartungsarbeiten am 10.7.26 zwischen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr.

     

    FAZIT — Immer wieder ist nach einem beA-Update mit Störungen zu rechnen. Das stört im Kanzleiablauf. Die Ersatzeinreichung ist selten eine sinnvolle Alternative, verursacht Mehraufwand und birgt die Gefahr von Fehlern. Es wäre zu wünschen, dass Updates vor der Veröffentlichung einem gründlichen Praxistest unterzogen werden. Denn es gilt: Nach dem Update ist vor dem Update.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2026 | Seite 166 | ID 50901269