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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA-Update auf die Version 4.3

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de

    Am 18.3.2026 wurde die beA-Version 4.3 in Betrieb genommen. Neben Neuerungen wurde diese Version zwei Wochen lang von Fehlerbehebungen begleitet.

     

    Die Anwendungskomponente der beA Client Security muss aktualisiert werden, um die beA-Webanwendung in der Version 4.3 zu nutzen. Die Aktualisierung ist ohne Administratorrechte möglich. Die aktuelle Version lautet: 4.3.5.0.

     

    Die BRAK verweist im beA-Newsletter 3/2026 vom 17.3.26 darauf, dass auch die Basiskomponente aktualisiert werden muss, um für die beA-Version 4.4 gerüstet zu sein.

     

    Zu den Unterschieden zwischen Anwendungskomponente und Basiskomponente haben wir in AK 26, 56 (Abruf-Nr. 50764685) informiert.

    Welche Änderungen bringt die neue beA-Version 4.3

    Kartenloses Signieren: „Karlos“

    Nach der kartenlosen Signatur in der beA-App steht diese Möglichkeit nun auch in der beA-Webanwendung zur Verfügung. Sie müssen nun nicht mehr zwingend eine beA-Karte (Hardwarezertifikat) nutzen, um qualifiziert elektronisch zu signieren. Das ist eine Neuheit, die die Nutzungsmöglichkeiten von beA erweitert. Nun können Sie auch mit einem Softwarezertifikat eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) anbringen. Sie benötigen dazu noch Ihr Mobiltelefon, aber nicht mehr die beA-Karte und ein Kartenlesegerät.

     

    Wichtig — Um kartenlos zu signieren, muss das Mobiltelefon bei der Zertifizierungsstelle der BNotK registriert werden. Bei einem Wechsel des Mobiltelefons muss auch im Kundenportal der BNotK eine Änderung erfolgen.

     

    Sie benötigen Ihre beA-Karte und ein Lesegerät. Loggen Sie sich im beA-Portal (iww.de/s12473) beim Button „Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK“mit dem unteren Button „Mit Chipkarte anmelden“ ein. Dazu wird die Software „BNotK SAK lite“ benötigt.

     

    Bild: BRAK

     

    Öffnen Sie die BNotK SAK lite (Kartenmanagement) und lassen diese im Hintergrund geöffnet. Diese aktualisiert sich automatisch. Des Weiteren muss das „secureFramework Kommunikationsfenster“ geöffnet werden. Auch dieses Fenster bleibt im Hintergrund geöffnet.

     

    Bild: BRAK

     

    Nun kann die Anmeldung erfolgen. Das Lesegerät erfragt einmalig die PIN.

     

    Bild: BRAK

     

    Wechseln Sie im BNotK-Kundenportal auf den Reiter „Kartenlos signieren“ und registrieren Ihr Mobiltelefon.

     

    Bild: BRAK

     

    Zusätzlich können Sie die Software „authentigo“, die zum kartenlosen Signieren auf dem Mobiltelefon benötigt wird, herunterladen. Der Klick auf den Button „authentigo herunterladen“ führt auf einen QR-Code, mit dem man die App im Apple App Store oder im Google Play Store laden kann.

     

    Bild: BRAK

     

    Nun können Sie sich mit dem Softwarezertifikat ohne Lesegerät im beA anmelden. Dazu wird die PIN nur einmal benötigt.

     

    Bild: BRAK

     

    Erstellen Sie einen Schriftsatz und laden diesen in eine neue Nachricht. Speichern Sie den Schriftsatz. Dieser kann dann im Entwurfsordner sowohl in der beA-App als auch in der beA-Webanwendung aufgerufen werden.

     

    Beachten Sie — Nun können Sie entweder in der beA-App oder direkt in der beA-Webanwendung das kartenlose Signieren durchführen. Markieren Sie den Schriftsatz und klicken in der beA-Webanwendung auf den Button „Signieren“.

     

    Bild: BRAK

     

    Öffnen Sie dann auf Ihrem Mobiltelefon die authentigo-App und bestätigen Sie die qeS. Alternativ kann auch mit dem Lesegerät und der beA-Karte die qeS angebracht werden.

     

    Die beA-Webanwendung führt nach dem Signieren automatisch eine Signaturprüfung durch und zeigt die erfolgreiche Signatur mit einem grünen Häkchen an.

     

    Mehrere Signaturen zu einem Dokument

    In der Praxis kommt es bei größeren Mandaten durchaus vor, dass mehrere Anwälte an einem Fall arbeiten. Oft wird es vom Mandanten gewünscht, dass „der Chef“ federführend unterschreibt, während der sachbearbeitende Anwalt quasi „inkognito“ bleibt. Mit der Version 4.3 ist es nun möglich, dass sowohl der Chef als auch der sachbearbeitende Anwalt eine eigene qeS aufbringen können. Auch die Stapelsignatur ist nun mit mehreren Signaturen möglich.

     

    In der Nachrichtenübersicht kann in der Spaltenansicht für jeden Ordner eingestellt werden, ob die Spalte qeS angezeigt werden soll. Verschieben Sie aus der Spalte „Alle Spalten“ die Spalte „qe“ in die „aktuelle Auswahl“ und speichern Sie diese Sicht.

     

    Bild: BRAK

     

    Nun kann mit einem Blick das Ergebnis der automatisierten Signaturprüfung angezeigt werden. Das graue Fragezeichen gibt beim Mouseover den Hinweis „noch nicht geprüft“, während mit dem grünen Häkchen angezeigt wird „alle Signaturen gültig“. Ein „i“ im blauen Kreis zeigt an, dass „keine Anhänge mit qualifizierter elektronischer Signatur“ vorhanden sind. Ein gelber Kreis weist darauf hin, dass ein „unbestimmtes Prüfergebnis“ vorliegt.

     

    In der Nachricht wird der Hinweis gegeben, dass die Signatur gültig ist:

     

    Bild: BRAK

     

    Neugestaltung des Prüfprotokolls

    Die BRAK empfiehlt, sich das ausführliche Prüfprotokoll genau anzuschauen. Mit der Version 4.3 wird die Signaturprüfung im beA auf eine neue Softwarebasis umgestellt. Um den Vorgaben der eIDAS-Verordnung zu entsprechen, musste die Umstellung erfolgen. Im Zuge der Umsetzung wurde auch das Prüfprotokoll neu gestaltet. Das Prüfprotokoll wird nun im Dateiformat PDF erzeugt und angezeigt.

     

    Nachstehend ein Beispiel:

     

    Bild: BRAK

     

    Weitere Erläuterungen hat der beA-Support veröffentlicht (iww.de/s15429).

    Fehlerbehebungen

    Das Update wurde von mehreren Wartungsarbeiten zur Fehlerbehebung begleitet. Folgende Fehler traten seit der Veröffentlichung auf:

    • Nach der Veröffentlichung am 18.3.26, von 0.30 Uhr bis 6.30 Uhr (Version 4.3.6) wurden die Nutzer bereits um 7.25 Uhr bis 11.06  Uhr mit Performance-Einschränkungen beim Anmeldevorgang und bei verschiedenen Aktionen in der beA-Webanwendung konfrontiert.
    • Weiterhin gab es am selben Tag eine Störung in den zentralen Systemen der BNotK von 8.26 Uhr bis 11.33 Uhr. Dadurch waren die Adressbuchsuche, das Versenden vorbereiteter Nachrichten, das Signieren und die Signaturprüfung nicht möglich.
    • Ein Fehler bei der Prüfung des Vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) trat vom 18.3. bis zum 19.3.26 um 13.20 Uhr auf. Das führte zu einem „unbestimmten Status“. Mit einem Hinweis auf „erneut prüfen“ konnte der Fehler behoben werden.
    • Vom 19.3. um 8.30 Uhr bis zum 20.3. gab es eine Störung der BNotK SAK lite; diese musste ggf. deinstalliert und eine neue Version installiert werden.
    • Auch bei der Erstregistrierung war vom 18. bis zum 20.3. eine Fehlermeldung zu verzeichnen.
    • Am 19.3. von 13.40 Uhr bis 14.15 Uhr bestand eine Störung bei der Anmeldung am beA, weil die Zertifikate nicht erfolgreich geprüft werden konnten.
    • Am 20.3. wurden in der Zeit von 20 Uhr bis 23 Uhr Wartungsarbeiten am beA-System vorgenommen und die zentrale beA-Anwendung im Rechensystem aktualisiert. Es erfolgte keine Änderung der beA Client Security und die Nutzer mussten selbst nicht aktiv werden.
    • Am 24.3. von 10 Uhr bis 25.3. um 14.30 Uhr gab es eine Störung bei der Erreichbarkeit des Verzeichnisdienstes der Justiz. Das führte bei beA zu längeren Suchzeiten und Fehlermeldungen.
    • Am 24.3. wurden von 20 Uhr bis 23.59 Uhr erneut Wartungsarbeiten am beA-System vorgenommen und die zentrale beA-Anwendung im Rechenzentrum aktualisiert.
    • Am 2.4. wurden erneut am beA dringende Wartungsarbeiten zwischen 13 Uhr und 14 Uhr durchgeführt, um die zentrale beA-Anwendung im Rechenzentrum zu aktualisieren.

     

    Wer durch diese Störungen zu einer Ersatzeinreichung greifen musste, findet die beA Störungshistorie der BRAK (Stand 2.4.26) hier (iww.de/s15430).

     

    Die aktuelle beA-Version nach den Fehlerbehebungen ist die 4.3.9 per 2.4.26.

     

    In der beA-App wurde ein Fehler beim Öffnen von Nachrichten ohne Aktenzeichen behoben.

     

    Das nächste Update auf die beA-Version 4.4 ist am 15.4.26 erfolgt. Wir informieren Sie darüber in der nächsten Ausgabe und vorher bereits online.

     

    weiterführender Hinweis

    • Die Screenshots dieses Beitrags wurden mit freundlicher Genehmigung der BRAK ohne Änderung wiedergegeben.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2026 | Seite 89 | ID 50816150