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  • · Berufsgeheimnis und Workflows

    So starten Sie mit KI, ohne das Mandantengeheimnis zu riskieren

    Bild: © Morninghead - stock.adobe.com / KI-generiert

    von Andreas Ostner, AI Consultant, München, soul-surf.com

    Die Zahl der Anfragen steigt, die Zahl der Stunden im Tag nicht. Viele Kanzleien fragen sich deshalb, wo künstliche Intelligenz im Alltag wirklich hilft. Die ehrliche Antwort: bei einigen wiederkehrenden Aufgaben sehr gut, bei anderen gar nicht. Dieser Beitrag zeigt Ihnen drei Aufgaben, bei denen sich der Einstieg lohnt, und für jede Aufgabe den ersten Schritt, den Sie direkt beim nächsten Mal umsetzen können. Vorher klären wir die Bedingungen, ohne die Sie mit Mandantendaten gar nicht erst anfangen dürfen. 

    Was ein Workflow ist und welcher sich eignet

    In fast jeder Diskussion über KI fällt ein Wort: Workflow. Dahinter steckt eine Abfolge von Schritten, die in Ihrer Kanzlei immer gleich abläuft. Ein Mandant ruft an, jemand nimmt die Daten auf, legt eine Akte an, ordnet die Sache einem Rechtsgebiet zu. Solche Abläufe erkennen Sie an drei Merkmalen. Sie wiederholen sich, sie folgen festen Regeln, und sie lassen wenig Raum für Ermessen.

     

    MERKE — Je klarer die Regel hinter einem Schritt, desto besser eignet er sich für KI, und desto seltener macht die Maschine dabei Fehler.

     

    Die juristische Würdigung eines Falls fällt nicht darunter. Das Vorsortieren, Zusammenfassen und Wiederfinden von Informationen dagegen schon.

    Der Einstieg: der Dreischritt für neue Anfragen

    Der beste erste Anwendungsfall ist selten der spektakulärste. In den meisten Kanzleien ist es der Posteingang. Jeden Morgen liegen dort Anrufe, E-Mails und Formulare, die jemand sichten, einordnen und verteilen muss. Genau dieser Schritt lässt sich vorbereiten, bevor ein Mensch jede Nachricht einzeln liest.

     

    Bild: Andreas Ostner

     

    Dieser Dreischritt behandelt jede Anfrage gleich, und es geht keine mehr unter. Mit der Gleichmäßigkeit entlastet die KI Ihren Arbeitsalltag. Genau hier stellt sich aber die erste ernste Frage: Schon der erste Satz einer Anfrage enthält oft den Namen der Gegenseite, eine Vertragssumme oder Gesundheitsdaten. Bevor solche Inhalte in ein KI-System gehen, gelten Bedingungen, die viele unterschätzen.

    Bevor Mandantendaten hineingehen: § 43e BRAO und § 203 StGB verlangen mehr als einen AVV

    Sobald ein Mandantentext in ein fremdgehostetes KI-System geht, übermitteln Sie geschützte Daten an einen Dritten. Als Rechtsanwalt sind Sie Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB, und die Verschwiegenheit ist zugleich Ihre Grundpflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO.

     

    Die meisten Anbieter legen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vor. Damit sei alles geregelt, heißt es oft. Das stimmt nur zur Hälfte. Mit dem AVV ist nur ein Teil der DS-GVO-Anforderungen erfüllt. Je nach Einsatz kommen weitere Vorgaben hinzu, etwa zur Datensicherheit und bei Drittlandübermittlungen. Die anwaltliche Verschwiegenheit deckt er nicht ab. Eine allgemeine Nutzung in der Kanzlei hat nicht automatisch einen Bezug zu einem konkreten Mandat. Wenn Sie aber einen fremdgehosteten KI-Dienst mandatsbezogen nutzen, müssen vier Bedingungen zusammenkommen:

     

    • 1. Der AVV selbst: Bei Anbietern aus Drittländern kommen weitere Anforderungen hinzu, etwa Standardvertragsklauseln (Art. 44 ff. DS-GVO).
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    • 2. Die vertragliche Zusicherung, dass Ihre Daten nicht zum Training der Modelle verwendet werden, vgl. Sorgfaltspflicht bei der Auswahl § 43e Abs. 2 BRAO.
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    • 3. Wird die KI unmittelbar für ein einzelnes Mandat eingesetzt, z. B. zur Prüfung konkreter Mandatsunterlagen wie Verträgen, muss der Mandant nach § 43e Abs. 5 BRAO in den Zugang des Dienstleisters zu den geschützten Informationen einwilligen.
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    • 4. Eine Verpflichtung nach § 43e Abs. 1, Abs. 3 BRAO, strafrechtlich flankiert durch § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB: Sie verlangen, dass Sie sonstige mitwirkende Personen gesondert zur Verschwiegenheit verpflichten. Dazu zählt der KI-Dienstleister. Diese Verpflichtungserklärung ersetzt der AVV nicht.

     

    Ob Sie diese vier Bedingungen überhaupt erfüllen können, hängt wesentlich von der Frage ab, in welchem Land die Daten verarbeitet werden. Bei US-gehosteten Diensten ist ein Trainingsausschluss nur im Geschäftstarif zu bekommen. Der AVV und die weiteren vertraglichen Verpflichtungen lassen sich selten vereinbaren. Für mandatsbezogene Daten scheiden sie damit meist aus. Wird in der EU gehostet, lassen sich die Voraussetzungen eher erfüllen. Praktisch sind z. B. auf Kanzleien spezialisierte Fachlösungen oder eine Lösung über eine eigene, betreute Instanz auf europäischen Servern denkbar.

    Verträge und Dokumente prüfen

    Die zweite Aufgabe, die sich lohnt, ist die Durchsicht umfangreicher Verträge. Vierzig Seiten kosten Konzentration, und die erste Durchsicht ist selten die interessante Arbeit. Ein KI-System liest ein solches Dokument in Sekunden und liefert eine Struktur: die zentralen Klauseln, auffällige Fristen, Kündigungsregeln, Abweichungen von Ihren üblichen Mustern.

     

    Diese Aufbereitung ist ein Rohentwurf, nicht das fertige Ergebnis. Sie sparen sich das erste Sortieren und steigen direkt bei den Stellen ein, die eine juristische Bewertung brauchen.

     

    PRAXISTIPP — Beginnen Sie mit einem Vertragstyp, den Sie oft bearbeiten, etwa Ihren Standard-Mietverträgen. Hinterlegen Sie einmal Ihre eigene Prüf-Checkliste und lassen Sie das System die nächsten fünf Verträge danach durchgehen. So sehen Sie schnell, wo es zuverlässig arbeitet und wo nicht.

     

    MERKE — Die rechtliche Einordnung bleibt bei Ihnen. Die KI leistet Vorarbeit. Die Verantwortung für das Ergebnis trägt allein der Anwalt.

     

    Recherche: schneller finden, jede Fundstelle prüfen

    Auch die Recherche verändert sich. Moderne KI-Systeme suchen nicht mehr über Stichworte allein, sondern berücksichtigen auch semantische Zusammenhänge. Sie beschreiben einen Sachverhalt in eigenen Worten und erhalten passende Entscheidungen und Kommentarstellen, selbst wenn dort andere Begriffe stehen.

     

    Die KI-Recherche ist ein guter Einstieg. Hier ist mehr Vorsicht geboten als bei den ersten beiden Aufgaben. Frei zugängliche Sprachmodelle halluzinieren und können dabei Fundstellen erfinden. Sie nennen Aktenzeichen, die es nicht gibt, und zitieren Urteile, die niemand findet. Das ist kein Randproblem. Wer eine erfundene Fundstelle ungeprüft einreicht, riskiert mehr als einen peinlichen Moment vor Gericht. Es droht ein berufsrechtlicher Vorwurf nach § 43 BRAO, auch wenn Sie den Fehler nicht bemerkt haben. Entstehen Ihrem Mandanten dadurch Nachteile, sind auch haftungsrechtliche Folgen möglich.

     

    Checkliste — Sofortmaßnahmen für Ihre Kanzlei

    • Suchen Sie einen wiederkehrenden, regelbasierten Ablauf, am besten den Posteingang.
    • Sicher Sie AVV, Trainingsausschluss, Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 43e Abs. 1, Abs. 3 BRAO und ggf. die Einwilligung nach § 43e Abs. 5 BRAO schriftlich. Ohne europäisches Hosting bekommen Sie diese Voraussetzungen selten zusammen.
    • Starten Sie klein, mit einem Vertragstyp oder einer Anfrageart.
    • Legen Sie fest, an welcher Stelle immer ein Mensch prüft, bevor etwas herausgeht.
    • Prüfen Sie jede von KI genannte Fundstelle, bevor sie in einen Schriftsatz kommt.
    • Der erste Schritt entscheidet. Wählen Sie eine Aufgabe, an der Sie in zwei Wochen ein Ergebnis sehen.
     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2026 | Seite 186 | ID 50946705