26.06.2019 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
So vereinbaren Sie die Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen
| Angesichts der Flatrate-Tarife erscheint es Arbeitgebern häufig angezeigt, auch wegen der positiven lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte, Arbeitnehmern die Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel (Internet, E-Mail, Festnetz-Telefone und Handys) auch privat zu gestatten. Die arbeitsrechtlichen Problematiken entstehen bei der Handy-Nutzung regelmäßig, wenn z. B. diese arbeitgeberseitig eingeräumten Möglichkeiten durch übermäßige Nutzung die Effektivität der Arbeit beeinträchtigen oder außerhalb einer bestehenden Flatrate plötzlich doch zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber entstehen, wie z. B. durch private Telefonate über ein dienstliches Handy aus dem Ausland angefallene Zusatzgebühren. |
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