· Fachbeitrag · Transparenzpflicht
Wann Sie KI-Inhalte kennzeichnen müssen
Ab dem 2.8.26 müssen Sie bestimmte KI-generierte Inhalte kennzeichnen. Die Pflicht erfasst aber nicht jeden KI-Einsatz: Einen fachlich geprüften und redaktionell verantworteten Text dürfen Sie ohne Hinweis veröffentlichen. Bei echt wirkenden Bildern, Stimmen oder Videos gelten strengere Regeln. Wo die Grenzen liegen und was Sie bis zum Stichtag regeln sollten, erläutert der folgende Beitrag.
Texte: Wann die Kennzeichnungspflicht entfällt
Setzt die Kanzlei ein KI-System in eigener Verantwortung ein, ist sie regelmäßig Betreiberin nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Die Kennzeichnungspflichten des Art. 50 Abs. 4 und 5 KI-VO greifen jedoch nur bei den dort genannten Inhalten.
Ob Sie kennzeichnen müssen, hängt bei Texten davon ab, an wen sie sich richten. Texte an bestimmte Empfänger fallen von vornherein nicht unter die Pflicht. Dazu zählen insbesondere Schriftsätze, Verträge, Gutachten und Mandantenkorrespondenz.
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