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BMF verlängert Nichtanwendungserlass bis Ende 2026
Durch eine Änderung der BRAO erhalten die Rechtsanwaltskammern in Zukunft wohl die Möglichkeit, die Zahlungsflüsse auf Sammelanderkonten auf Auffälligkeiten zu überwachen und dann die Zahlungen zu prüfen. Dies macht es entbehrlich, dass Anwälte die wirtschaftlich Berechtigten für die Gelder auf Sammelanderkonten den Kreditinstituten in jedem Einzelfall offenlegen müssen. Das BMF hat jetzt den am 31.12.25 auslaufenden Nichtanwendungserlass, mit dem die Meldepflicht für Sammelanderkonten vorläufig ausgesetzt wurde, noch einmal bis zum 31.12.26 verlängert.
Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) müssten Banken anwaltliche Sammelanderkonten als meldepflichtig behandeln, d. h. sie müssten nach dem europäischen Common Reporting Standard (CRS) bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Voraussetzung für die erneute Verlängerung des Nichtanwendungserlasses war, dass die Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder nach bestimmten Kriterien prüfen und ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten vorlegen. Die BRAK-Hauptversammlung hatte daher am 19.9.25 beschlossen, ein Konzept für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten zu erarbeiten. Die BRAK hat dem BMF einen Entwurf vorgelegt, der jetzt Grundlage für eine erneute Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses war und – soweit dieser umgesetzt wird – auch eine dauerhafte Lösung zum Erhalt der Sammelanderkonten darstellen kann. Die erneute Verlängerung durch das BMF erfolgte in der Annahme, dass die in dem Konzept beschriebenen weiteren Schritte konsequent verfolgt werden, mit dem Ziel, die produktive Inbetriebnahme des Systems bis Mitte des Jahres 2027 zu gewährleisten.
Nach dem Konzeptentwurf sollen bestimmte Transaktionsdaten auf Sammelanderkonten von Rechtsanwälten von einem elektronischen System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Meldet das System eine Auffälligkeit, werden die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt, die dann eine weitere Aufklärung vornimmt. Sie fragt bei dem betroffenen Rechtsanwalt nach, um das Riskio für eine Steuerhinterziehung oder einen Geldwäscheverstoß bei der entsprechenden Transaktion beurteilen zu können. Dafür ist aber eine Änderung der BRAO erforderlich, da bisher die Kammern eine solche Befugnis zur Kontrolle von Zahlungsflüssen nicht haben und die Anwälte keine korrespondierende Auskunftspflicht trifft. Zudem werden die Kammern, so ist zu hören, wohl eine eigene Servicegesellschaft schaffen, die die technische Abwicklung über die Schnittstelle und die Weiterleitung von Auffälligkeiten übernehmen wird. Die gesetzlichen und praktischen Voraussetzungen für die Kontrolle der Sammelanderkonten sollen im Jahr 2026 geschaffen werden.
von RA Martin W. Huff, Singen (Hohentwiel)