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  • · Nachricht · Leserforum

    Sind bei der DAV-Intervision zahlende Gäste zugelassen?

    | FRAGE: Sie haben die DAV-Intervision zur kollegialen Beratung in moderierten Online-Gruppen vorgestellt (AK 22, 151). Dieses virtuelle Format soll exklusiv und kostenlos nur den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine zur Verfügung stehen. Sind dennoch Gäste ‒ z. B. gegen eine Einmalzahlung ‒ möglich? |

     

    ANTWORT von RA Udo Henke, Unna: Vielen Dank für Ihre Idee! Nach Rückfrage bei der Hauptgeschäftsführerin des DAV erklärte sich diese bereit, diese Überlegung prüfen zu wollen und DAV-intern zu erörtern, ob und ggf. wie ein solcher „Schnupperzugang“ ermöglicht werden könnte. Generell befinde sich der Zugang zu der Intervisionsplattform allerdings im internen Mitgliederbereich. Dort gibt es außerdem andere Inhalte nur für Mitglieder der Anwaltvereine. Für den Zugang benötigt ein User eine Mitgliedsnummer.

     

    Bereits heute sehen die Beitragsregelungen bei der Mehrzahl der örtlichen Anwaltvereine eine temporär beitragsfreie oder beitragsvergünstigte Vereinsmitgliedschaft für neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor. So ermöglicht z. B. der Kölner Anwaltverein (KAV) für die ersten beiden Jahre der Anwaltszulassung eine beitragsfreie Mitgliedschaft (KAV Beitragsordnung § 3 Abs. 1). Eine aktuelle Liste der örtlichen Anwaltvereine sowie der dort erhobenen Mitgliedsbeiträge und Befreiungsmodalitäten finden Sie unter iww.de/s7106.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2022 | Seite 182 | ID 48663779