30.12.2022 · Fachbeitrag · Fachanwalt
Formularmäßige Bearbeitung von Fällen steht dem Fachanwaltstitel nicht entgegen
Auch, wenn ein Berufsangehöriger Massenverfahren unter Verwendung von Vordrucken, Formularen und Textbausteinen bearbeitet, kann hierin nach dem AGH NRW eine persönliche Bearbeitung liegen, die besondere praktische Erfahrung i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 FAO belegt.
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