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  • · Fachbeitrag · Editorial

    Neue Mitgliederstatistik der BRAK

    Mitte April hat die BRAK ihre jährliche Mitgliederstatistik veröffentlicht. Sieht man sich die Zahlen genauer an, verändert sich der deutsche Anwaltsmarkt weiter. Die schon 2025 beschriebene Entwicklung (AK 25, Ausgabe 4) hält an.

     

    Die Zahl der in Kanzleien tätigen Kollegen ist weiterhin rückläufig, zum 1.1.26 waren es nur noch 138.420. Am 1.1.17, als die Syndikusrechtsanwalts-Zulassung erstmals berücksichtigt wurde, waren es noch 154.711 — ein Rückgang von über 16.000 Kollegen in zehn Jahren. Nach allem, was wir wissen, sind es nicht nur altersbedingte Rückgänge, sondern auch der Ausstieg aus dem Beruf in den ersten fünf Jahren.

     

    Dagegen nimmt die Zahl der Syndikusrechtsanwälte weiter deutlich zu. Es sind jetzt insgesamt 29.127, die entweder als reine Syndikusrechtsanwälte tätig sind oder über eine Doppelzulassung verfügen. Insgesamt ein Zuwachs von immerhin 4,5 %. Dies sind rund 17 % der natürlichen Mitglieder der Anwaltskammern. Rechnet man die Rechtsanwälte dazu, die in Unternehmen tätig sind, ohne über eine Syndikuszulassung zu verfügen, dann bleibt es dabei, dass rund 25 % der Anwaltschaft in Unternehmen, Verbänden und Vereinen tätig ist – und hier ist der Frauenanteil besonders hoch.

     

    Frauen wählen immer öfter den Weg in die angestellte anwaltliche Tätigkeit, auch wenn sie etwa in die Justiz oder die Verwaltung gehen könnten. Diese Tätigkeit ist attraktiv und lässt sich mit vielen beruflichen und privaten Herausforderungen besser vereinbaren.

     

    Deutlich wird daraus aber auch, dass der freie Anwaltsberuf heute überwiegend in der Form einer Angestelltentätigkeit ausgeübt wird und nicht mehr in eigener wirtschaftlicher Verantwortung. Eine Entwicklung, die wir auch in anderen freien Berufen beobachten, insbesondere bei den Ärzten. Dies ist ein schleichender Prozess in den freien Berufen, der mich aber mit Sorge erfüllt, weil damit die klassische Freiberuflichkeit verloren geht.

     

    Eine weitere Entwicklung ist bei der genauen Lektüre der Zahlen auffällig: Die Zahl der Mitglieder der meisten Rechtsanwaltskammern geht zurück. Dies nicht nur wie bisher bei den kleineren Kammern und im Osten, sondern allgemein: Auch einige mittelgroße Kammern verlieren Mitglieder und das bei zunehmenden Aufgaben. Die kleinste Kammer ist weiterhin Zweibrücken mit jetzt 1.276 Mitgliedern. München bleibt mit jetzt 23.196 Mitgliedern an der Spitze. Die Frage, ob diese Größenunterschiede noch ermöglichen, im Interesse der Mitglieder alle umfangreichen Aufgaben wahrzunehmen, stellt sich zunehmend. Aber ob die Anwaltschaft den Mut hat, hier über neue Wege nachzudenken, darf zurzeit noch bezweifelt werden.

     

    Mit besten kollegialen Grüßen

     

    Ihr Martin W. Huff

    Quelle: Ausgabe 06 / 2026 | Seite 101 | ID 50847019