· Nachricht · Editorial
Neue Berufskammer für Insolvenzverwalter?
Alle Welt spricht davon, dass wir weniger Verwaltung benötigen, dass wir eine Deregulierung vornehmen müssen. Doch das Bundesjustizministerium plant ein neues Bürokratiemonster, das nach meiner Meinung völlig überflüssig ist: Die Frage, wie Insolvenzverwalter überwacht werden sollen, muss nicht dadurch gelöst werden, dass eine neue „Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger“ gegründet wird.
Statt der bisherigen Vorauswahl über dezentrale Listen bei den Insolvenzgerichten, sollen Insolvenzverwalter nach einem aktuellen Entwurf des BMJV künftig in einer eigenen Kammer organisiert sein, mit eigener Zulassung, Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit. Liest man die FAQ des BMJV, merkt man, wie kompliziert dies ausgestaltet werden soll.
Dabei übersieht das Ministerium, dass 95 % der Insolvenzverwalter zugelassene Rechtsanwälte sind, die bereits in ihrer Berufstätigkeit ausreichend überwacht werden. Diese berufsrechtlichen Vorschriften muss der Insolvenzverwalter schon heute beachten. Darauf hat die BRAK zu Recht hingewiesen.
Richtig ist, dass eine unzureichende und seit Langem aus der insolvenzrechtlichen Praxis kritisierte Situation geändert werden muss: Insolvenzverwalter werden derzeit anhand von Vorauswahllisten bestellt. Die rund 100 Insolvenzgerichte führen diese Listen dezentral. Einheitliche Kriterien, welche Berufsträger als Insolvenzverwalter geeignet und hinreichend qualifiziert sind, gibt es nicht. Die Vorauswahl ist für Gerichte wie auch Insolvenzverwalter unnötig aufwändig.
Notwendig ist hier sicherlich eine einheitliche Berufsaufsicht – jedoch bei Rechtsanwaltskammern, die damit ausreichend Erfahrung haben.
Das BMJV geht mit dem nun vorgelegten Entwurf trotz der Tatsache, dass alle Verbände keine eigene Kammer wollen, einen anderen Weg. Anstelle der naheliegendsten Option, die Aufsicht bei den Rechtsanwaltskammern anzusiedeln, deren Aufsicht ohnehin fast alle Insolvenzverwalter unterliegen, soll für die rund 2.000 insolvenzrechtlichen Berufsträger eine unnötige – und zusätzliche Kosten verursachende – Doppelstruktur aufgebaut werden.
Zudem werden Konflikte zwischen den beiden Berufsrechten geschaffen, die nicht zu Lasten der anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit gehen dürfen. Das Fallaufkommen für die neue Berufsgerichtsbarkeit schätzt selbst das BMJV als äußerst gering ein. Zentrale Fragen des Berufszugangs soll das BMJV durch Rechtsverordnung regeln können – anstatt der Selbstverwaltung des neuen Berufsstands konsequent auch Satzungsautonomie zu geben. All dies zeigt: hier geht das BMJV den falschen Weg.
Mit besten kollegialen Grüßen
Ihr Martin W. Huff