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  • · Fachbeitrag · Editorial

    Ansprüche an staatliche Arbeit

    Das Thema Amtshaftung ist für uns und unsere Mandanten immer ein schwieriges. Die Hürden sind hoch, die Verfahren langwierig und es wird hier oft mit harten Bandagen um jeden Cent gekämpft.

     

    Doch jetzt hat der BGH in einem – wie ich finde, bemerkenswerten – Urteil (11.6.26, III ZR 179/25, Abruf-Nr. 254739) klargestellt, was unter Amtshaftung zu verstehen ist. Er erinnert alle staatlichen Stellen sehr deutlich daran, dass sie für den Bürger tätig sind: „Der Bürger darf grundsätzlich von der Rechtmäßigkeit der Verwaltung ausgehen; er darf darauf vertrauen, dass die Behörden das ihnen obliegende richtig und sachgemäß tun …“ formulierte der III. Zivilsenat.

     

    Was war passiert: Ein Ehepaar hatte eine Auslandsreise nach Neuseeland im Wert von über 12.000 EUR gebucht. Einige Monate vor dem Beginn fand der Ehemann seinen Pass nicht mehr. Er meldete das ordentlich seiner Gemeinde und beantragte einen neuen Pass. Dann fand er den Pass wieder und meldete auch dies. Doch die Gemeinde arbeitete jetzt nicht mehr ordentlich. Sie versäumte es, der Polizei das Wiederauffinden des Passes zu melden. Denn dann wäre der vermisste Pass in den Datenbanken, wie Interpol und dem Schengeninformationssystem, nicht mehr zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Diese Pflicht der Gemeinde ergibt sich aus den insoweit eindeutigen Passvorschriften.

     

    Als das Ehepaar losreisen wollte, begann der Ärger. Die USA machten Schwierigkeiten, sodass der Hinflug umgebucht werden musste, ohne dass man die genaue Ursache kannte. Die Einreise nach Neuseeland wurde in Australien verweigert, weil der Pass des Ehemanns noch zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Ehepaar reiste zurück und verlangte die Kosten ersetzt. Die Gemeinde mauerte: Zwar läge ein Fehler vor, aber ein Pass schaffe keine „Verlässlichkeitsgrundlage“ für den Bürger, auf die er vertrauen dürfe.

     

    Dies war dem BGH zu viel. Mit der Ausstellung eines Reisepasses schaffe der Staat eine wichtige Nutzungsmöglichkeit. Er müsse alles tun, damit der Bürger sich auf den Pass verlassen kann. Wenn dieser alles tut, was der Staat von ihm verlangt, den Passverlust und das Wiederfinden zeitnah meldet, muss der Staat ordentlich arbeiten. Die Ausreden, dass es auch bei einer ordentlichen Meldung des Wiederauffindens Probleme geben könne, lässt der BGH zu Recht nicht gelten. Aufgrund dieser Amtspflichtverletzung müsse der Staat den Reisepreis und die Umbuchungskosten erstatten. Schon frech war die Argumentation des Staats, die Ehefrau hätte ja alleine reisen können, ihr Pass wurde ja akzeptiert.

     

    Das Urteil zeigt erneut, wie wichtig die anwaltliche Vertretung gerade gegenüber dem Staat und seinen oft erstaunlichen Argumenten ist. Es zeigt auch, dass Gerichte oft zu Recht hohe Anforderungen an staatliche Einrichtungen stellen, was deren Arbeit betrifft. Die Entscheidung macht Mut, sich zu wehren.

     

    Mit besten kollegialen Grüßen

     

    Ihr Martin W. Huff

    Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 141 | ID 50893545